Protest / Verhandlung Inflation
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ger313 schrieb: Nach meinem Verständnis sind die Regeln dazu da, den reibungslosen Ablauf einer Wettfahrt/Regatta zu gewährleisten. Wird ein Teilnehmer durch eine Regelverletzung behindert oder gar eine Beschädigung herbeigeführt und dadurch benachteiligt, kann er durch Protest und Wiedergutmachung seine Position gegenüber dem Schuldigen wieder verbessern. Wird er nicht benachteiligt, kann er auch protestieren und sich so einen Vorteil gegenüber dem Schuldigen verschaffen. Berechtigt ist es, aber ich wäre nicht stolz darauf, mich so in die vorderen Ränge protestiert zu haben. Wenn ich durch einen Regelverstoß nicht benachteilgt wurde, ist es nach meinem Verständnis der Regeln und der sportlichen Fairness geboten, nicht zu protestieren, um mir nicht einen Vorteil zu verschaffen, obwohl ich nicht benachteiligt war.
Aber das kann jeder halten wie er will, muss sich dann aber nicht wundern, wenn es eine Fülle von Protesten und Verhandlungen gibt.
Gruß Volkmar
Das ist eine sehr gute Einstellung für den Fall das man Wegerecht hatte.
Viel zu oft haben wir aber die Situation, dass jemand ohne Wegerecht seine Schuld nicht anerkennt und nicht wie es der Grundsatz der Wegerechtsregeln ist sich durch einen Kringel oder im schmlimmsten Fall durch eine Aufgabe der Wettfahrt "entschuldigt".
Ich glaube der zweite Tag der RL in Ohlenstedt vor ein paar Wochen war ziemlich vorbildlich hinsichtlich fairem und trotzdem sportlichem Regatta Segeln.
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Viele Grüße
Nigel
GER 3
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bin ganz bei Dir. Es sollte viel häufiger über Situationen auf dem Wasser später noch einmal gesprochen werden. Davon werden wir alle nicht dümmer.
Gruß Volkmar
Gruß
Volkmar
GER 131
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ger313 schrieb:
ger87 schrieb:
Volkmar,
unsere Aussagen wiedersprechen sich nicht.Wenn von Observern gemeldete Kontakte offen sind ist es an der Jury darüber zu entscheiden. Ein DSQ steht dann immer im Raum im Zweifel kann die Jury nach Anhörung der Beteiligten aber auch keine weitere Klärung oder Strafe entscheiden. Egal wie, es muss über diese offenen Vorfälle entschieden werden.
In einem Punkt schon. Muss die Jury über von Observern gemeldete Kontakte entscheiden oder kann sie. Wenn sie muss ist eine Verhandlung zwingend. Ich meine aber, dass es eine freie Entscheidung der Jury/Wettfahrtleitung ist. Und wenn das so ist, dann ist es die Wettfahrtleitung, die massgeblich zur Verhandlungsinflation beiträgt, wenn laufend Fälle verhandelt werden, in denen keiner der Beteiligten protestiert hat, weil er keinen Nachteil für sich gesehen hat.
Sicherlich gibt es Fälle, wo es erforderlich ist, dass die Wettfahrtleitung regulierend eingreift, beispielsweise wenn immer nur gegen bestimmte Segler protestiert quasi ausschliesslich gegen diese gesegelt wird, andere "befreundete" Segler aber so durchgelassen werden. Aber das sind Sonderfälle, die vielleicht bei EM´s oder WM´s vorkommen.
Gruß Volkmar
@Volkmar: Deine zum Schluß angeführten Sonderfälle sind leider nicht auf EM`s oder WM`s beschränkt.
Wie Thomy sagt, ein Kontakt ist ein Kontakt, und der Verursacher sollte sich sportlich fair und freiwillig entlasten.
Wenn nur eine leichte Berührung stattfindet und keiner der Beteiligten einen Vor-oder Nachteil erlangt und sich beide einig sind, nichts zu sagen oder zu tun, dann wird es schwierig:
--Tatsache ist, dass ein Kontakt stattgefunden hat und sich der Verursacher eigentlich freiwllig und im sportlichen Sinne entlasten sollte.
--Wenn ein Observer/Wettfahrtleiter/Umpire den Kontakt meldet, ist eine Entlastung zwingend. Wenn diese nicht erfolgt, kommt es entweder zu Wettfahrtleiter bzw.Umpire-Entscheidung noch im Verlauf des Laufes oder unmittelbar danach (je nachdem, unter welchen Bedingungen die Regatta stattfindet) oder zu einem Jury-Entscheid.
-- Wenn sich die beiden "Kontrahenten" einig sind, nichts zu tun oder zu sagen, dann kann es sein, dass ein dritter Teilnehmer an dem Lauf den Kontakt meldet. Das ist vom Wettfahrtleiter bzw. Umpire aufzunehmen und zu entscheiden. Bei Nichtbefolgung der Entscheidung kommt es zur Jury-Verhandlung.
GER61hard und DSV-Referent Wegerechtsregeln RC-Segeln (in der Hoffnung nichts übersehen zu haben).
PS.: Was mich in dem Zusammenhang noch mehr umtreibt, ist die Tatsache, dass bei uns in Deutschland die Jury-Verhandlungen meistens sehr unprofessionell ablaufen. Auch zu Jury-Verhandlungen gibt es klare Regeln und Vorgaben, die oftmals wesentlich vernächlässigt werden.
Um nicht falsch verstanden zu werden: Die beste Jury-Verhandlung ist die, die erst gar nicht stattfinden muss!
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@ Gerhard,
Der Fall war aber nicht von hinten aufkommend und eine Überlappung herstellen, sondern aufgrund des schnelleren Startes das Leeboot auf knapp 90 cm der 100 cm Gesamtlänge IOM zu überholen. D.h. die Überlappung wurde auf den ersten 5 m vom Start weg nicht aufgehoben.
" Einfach nur den anderen am Heck anticken und Protest rufen geht nicht!" Wurde aber von Regelfesten in diesem Fall so praktiziert.

Habt Ihr auch noch eine Antwort auf den beschriebenen Fall => Observer meldet, beide Betroffenen einigen sich auf dem Wasser => muß Jury den Fall aufnehmen, oder ist das mit der "internen" Regelung dann erledigt ?
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Du schreibst:
--Wenn ein Observer/Wettfahrtleiter/Umpire den Kontakt meldet, ist eine Entlastung zwingend.
Leider finde ich nirgends, wo das so festgeschrieben ist im Regelwerk. Daher bitte ich Dich, die konkrete Vorschrift zu nennen, damit ich/wir das auch nachvollziehen können.
Gruß Volkmar
Gruß
Volkmar
GER 131
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und ich kann es bei den Ausführungen von Max nicht finden
Gruss
Norbert
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ger313 schrieb: Hallo Gerhard,
Du schreibst:
--Wenn ein Observer/Wettfahrtleiter/Umpire den Kontakt meldet, ist eine Entlastung zwingend.
Leider finde ich nirgends, wo das so festgeschrieben ist im Regelwerk. Daher bitte ich Dich, die konkrete Vorschrift zu nennen, damit ich/wir das auch nachvollziehen können.
Gruß Volkmar
Servus,
ja das ist doch die entscheidende Frage! Eine Meldung eines Observers hat meiner Interpretation nach erst mal nur die Folge, das wenn kein Beteiligter Protest eingelegt hat, die Jury oder der Empire entscheiden muss, ob er Protest einlegt. Tut er es nicht, bleibt der Vorfall ohne jede weitere Folge!
Wen das so nicht stimmt, würde ich auch gern wissen, wo das Gegenteil steht!
Gruß Stephan
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ger313 schrieb: Hallo Gerhard,
Du schreibst:
--Wenn ein Observer/Wettfahrtleiter/Umpire den Kontakt meldet, ist eine Entlastung zwingend.
Leider finde ich nirgends, wo das so festgeschrieben ist im Regelwerk. Daher bitte ich Dich, die konkrete Vorschrift zu nennen, damit ich/wir das auch nachvollziehen können.
Gruß Volkmar
Zwingend für mein Verständnis gem. Grundregel 2 "Faires Segeln".
Trotz des "Zwingend" kann der Teilnehmer/Schuldige/Verursacher natürlich sich auch weigern, sich zu entlasten. Anhang E "Wettfahrtregeln für ferngesteuerte Boote" besagt für diesen Fall unter 5.1(c): "Am Ende eines Laufes müssen die Beobachter alle nicht gelösten Vorfälle und alle Fehler beim Absegeln der Bahn gemäß Regel28 der Wettfahrtleitung berichten".
Dann entscheidet der Wettfahrtleiter/Umpire oder die Jury.
GER61hard
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ein Fall wäre demnach aber gelöst, wenn sich beide Beteiligten gleich auf dem Wasser einigen - oder ?
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GER34 schrieb: Hallo Gerhard,
ein Fall wäre demnach aber gelöst, wenn sich beide Beteiligten gleich auf dem Wasser einigen - oder ?
Nach meinem Verständnis und unter Beachtung der Grundregel 2 = ja, wenn sie sich einig sind, dass der Verursacher eine Entlastung zu machen hat.
Wenn sie sich nach Kontaktansage eines Observers dahingehend einigen, dass keiner zu kringeln braucht, dann ist das für den Observer ein ungelöster Fall, den er nach Laufende zu berichten hat (s.o.)
Sollten sich die "Kontrahenten" aus irgendeinem Grund darauf einigen, dass der Nicht-Verursacher kringelt (vielleicht um den besser platzierten Kumpel zu schützen), dann laufen sie Gefahr, dass §69.2(a) zur Anwendung kommt.
GER61hard
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Unabhängig davon ist meine Erfahrung, das mit dem Ausruf "Protest" der eine oder andere sehr leichtfertig umgeht. "Eigentlich" müsste jeder nicht durch Kringeln/Entlasten gelöste Protestausruf eine Protestverhandlung nach sich ziehen!?
Gruß
Alf
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SPORTSMANSHIP AND THE RULES
Competitors in the sport of sailing are governed by a body of rules that they are expected to follow and enforce. A fundamental principle of sportsmanship is that when competitors break a rule they will promptly take a penalty, which may be to retire.
Wenn also ein Boot ein anderes berührt ist eine Regel verletzt worden. Der Segler der den Fehler begeht wird umgehend die Strafe annehmen welche auch die Aufgabe der Wettfahrt sein kann. Es gibt im Grundastz keinen Bedarf für Oberver, Umpire oder Judges die für den Segler entscheiden. Anders als Fussball, Basketball o.ä. findet Segeln prinzipiell ohne Schiedsrichter statt sondern jeder gesteht seine eigenen Fehler ein und führt die entsprechende Strafe aus.
Es sollte also eigentlich nicht so sein, dass zwei Segler sich trotz regelverletzung einigen und beide weiter segeln als wäre nichts passiert. Es gibt keine für Teilnehmer keine Protestpflicht aber es gibt sehrwohl eine Pflicht sich bei Verletzung einer Regel zu bestrafen!
Wenn Observer anwesend sind müssen offene Kontakte der Wettfahrtelitung gemeldet werden. Es ist Ihre Entscheidung ob sie einen Protest führt oder nicht. (kann muss aber nicht)
Segeln ist kein Sport der Schiedsrichter (Umpire nicht Empire

Ich habe im Ausland an Regatten teilgenommen wo dieser Grundsatz praktiziert wurde und funktioniert hat. Dieses Bedarf aber Seglern die sattelfest in den Regeln sind und einer großen Portion fairplay. Leider fehlen diese beiden Komponenten immer wieder auf Regatten in mehr oder weniger stark ausgeprägtem Masse.
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Viele Grüße
Nigel
GER 3
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Nigel hat das was ich zum Start dieses Thread geschrieben habe nochmals auf den Punkt gebracht.
1. Sicherheit
2. Faires Segeln
3. Anerkennung der Regeln
Wir möchten ALLE Freude haben an unserem Sport.
Wenn's nicht anders geht müssen aber die Regeln Straff angewendet werden. Wortklaubereien, Interpretationen etc. etc. dürfen nicht dazu dienen das Fairplay nur im geringsten Auszuhebeln.
Meine Funktion als Offizieller hat diesen Grundsätzen zu dienen, dafür Setze ich Zeit, Leidenschaft, Freude ein. Dies erwarte ich aber auch von anderen Menschen die der Passion Segeln verfallen sind.
chau dentant en aua
Thomy SUI 60
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ger87 schrieb: Ich habe im Ausland an Regatten teilgenommen wo dieser Grundsatz praktiziert wurde und funktioniert hat. Dieses Bedarf aber Seglern die sattelfest in den Regeln sind und einer großen Portion fairplay. Leider fehlen diese beiden Komponenten immer wieder auf Regatten in mehr oder weniger stark ausgeprägtem Masse.
Hallo zusammen,
da ich auch nicht so sattelfest bei den Regeln bin, wollte ich mal nachfragen, ob es ein Interesse besteht ein Regelseminar mit kleiner Regatta danach zu veranstalten.
Leider kann ich nicht das Seminar führen, da müßte man jemanden finden oder sich einer Bereit stellen.
Die Räumlichkeiten mit Platz zum Parken und übernachten sowie den See zum Segeln könnte ich zur Verfügung stellen und würde mich dann um das Ganze drum und dran kümmern.
Wer hätte alles Interesse??
Munter Bleiben
HolGER 139
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schöne Beiträge und viele unterschiedliche Ansichten in diesem Thread. Hier genau liegt aber Hase im Pfeffer. Der eine legt die "Kannbestimmung" so aus und Andere dieses wiederum anders und das ist durchaus menschlich.
Ich muß gestehen, das bei der "lockeren" Auslegung (kann protestieren, tut es aber nicht), dem jenigen Nachteile entstehen der sich an die Bestrafungsregel und das Fair play hält, da er im Verlauf einer Regatta wesentlich mehr Boden durch Entlastungskringel verliert, als die "Absprecher".
Wenn ein Kontakt ist vorhanden ist, auch wenn es keine Absicht war und keiner einen Nachteil hatte, bin nun der Meinung, wie oben beschrieben, das bei Regelverstößen (egal ob absichtlich, oder unabsichtlich) sich einer der beiden Beteiligten im Sinne das Fair play zu entlasten hat. Alles andere ist UNFAIR gegenüber allen anderen Teilnehmenern einer Regatta.
Leider wird es dann aber aufgrund der menschlichen Uneinsichtigkeit wiederum viel zu verhandeln geben.