Wiedergutmachung
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16 Nov. 2012 09:40 #1111
von GER302
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GER302 antwortete auf Wiedergutmachung
hab mich jetzt auch noch mal durch die ganzen Texte gehangelt, was wegen der vielen Änderungen im Anhang E nicht ganz einfach ist. Wobei die Änderungen vor allem Umstrukturierungen sind nicht so sehr grundsätzlicher Natur.
Nochmal zusammenfassend die zentrale Regel ist nach wie vor 62, wie von Gerhard beschrieben, die auch durch Anhang E nicht entkräftet nur ergänzt wird.
"...Wiedergutmachung in Betracht ziehen ... wenn die Wertung eines Bootes...ohne eigenes Verschulden erheblich verschlechtert wurde...durch".
Die möglichen Gründe werden nun in a-d beschrieben hier vor allem b
"...materielle Beschädigung durch...Handlungen eines Bootes...gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen hat..."
Die möglichen Gründe werden nun im Anhang E6.6 ergänzt um e-f, e=Funkstörung und f:
"ein behindert werden mit dem Ergebnis der Aufgabe als Folge einer Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel des Teils 2 verstieß..."
Behindert wird unter E1.1 Defintionen ausdrücklich definiert als
"Ein Boot ist behindert solange es einen Lauf nicht fortsetzen kann"
Damit steht für mich fest Wiedergutmachung egal wo im Lauf muss nur in Betracht gezogen werden wenn mir der Segler einen materiellen Schaden nachweist oder er den Lauf behindert nicht beenden konnte.
@Dieter:
in Biblis fuhren wir nach den Regeln 2012 danach wurde 62.1 in E5.5f ergänzt "Ein Verfangen ... als Folge einer Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel des Teils 2 verstieß...". Genau diese Passage wurde ab 2013 geändert siehe oben.
Gruß
Henning
Nochmal zusammenfassend die zentrale Regel ist nach wie vor 62, wie von Gerhard beschrieben, die auch durch Anhang E nicht entkräftet nur ergänzt wird.
"...Wiedergutmachung in Betracht ziehen ... wenn die Wertung eines Bootes...ohne eigenes Verschulden erheblich verschlechtert wurde...durch".
Die möglichen Gründe werden nun in a-d beschrieben hier vor allem b
"...materielle Beschädigung durch...Handlungen eines Bootes...gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen hat..."
Die möglichen Gründe werden nun im Anhang E6.6 ergänzt um e-f, e=Funkstörung und f:
"ein behindert werden mit dem Ergebnis der Aufgabe als Folge einer Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel des Teils 2 verstieß..."
Behindert wird unter E1.1 Defintionen ausdrücklich definiert als
"Ein Boot ist behindert solange es einen Lauf nicht fortsetzen kann"
Damit steht für mich fest Wiedergutmachung egal wo im Lauf muss nur in Betracht gezogen werden wenn mir der Segler einen materiellen Schaden nachweist oder er den Lauf behindert nicht beenden konnte.
@Dieter:
in Biblis fuhren wir nach den Regeln 2012 danach wurde 62.1 in E5.5f ergänzt "Ein Verfangen ... als Folge einer Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel des Teils 2 verstieß...". Genau diese Passage wurde ab 2013 geändert siehe oben.
Gruß
Henning
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16 Nov. 2012 09:46 #1112
von GER52
Gruß Dieter
GER52 antwortete auf Wiedergutmachung
Hallo Henning,
genau so habe ich es auch verstanden. Ab 2013 ändert sich in Bezug auf Wiedergutmachung einiges gravierend.
Das wir in Biblis nach Regel 2012 fuhren war mir klar sollte auch nur als Beispiel dienen und war nach aktuellem Kenntnisstand auch eine absolut faire Lösung. Danke...
genau so habe ich es auch verstanden. Ab 2013 ändert sich in Bezug auf Wiedergutmachung einiges gravierend.
Das wir in Biblis nach Regel 2012 fuhren war mir klar sollte auch nur als Beispiel dienen und war nach aktuellem Kenntnisstand auch eine absolut faire Lösung. Danke...
Gruß Dieter

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16 Nov. 2012 16:26 #1114
von GER12
Viele Grüße
Jörg
GER 12
GER12 antwortete auf Wiedergutmachung
Hallo zusammen,
hier noch ein Interpretationsversuch:
6.6 f spricht ab 2013 von einem klaren Anspruch (!) auf Wiedergutmachung, wenn durch Fehler Dritter eine Beendigung der Wettfahrt nicht möglich war. Was natürlich zu beweisen ist. Das Schiedsgericht legt dann lediglich die Wertung fest.
62.1 legt die Entscheidung wie bisher grundsätzlich in die Hände des Schiedsgerichts.
hier noch ein Interpretationsversuch:
6.6 f spricht ab 2013 von einem klaren Anspruch (!) auf Wiedergutmachung, wenn durch Fehler Dritter eine Beendigung der Wettfahrt nicht möglich war. Was natürlich zu beweisen ist. Das Schiedsgericht legt dann lediglich die Wertung fest.
62.1 legt die Entscheidung wie bisher grundsätzlich in die Hände des Schiedsgerichts.
Viele Grüße
Jörg
GER 12
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16 Nov. 2012 17:24 #1115
von ger61
ger61 antwortete auf Wiedergutmachung
Haaaaaaalt!!!liebe Freunde!!!
Wenn da "Aufgabe" steht, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass man z. B. nach einer zeitweiligen Verhakung hätte nicht weiter fahren können. Der Wiedergutmachungsbeantrager (tolles Wort) muss halt nur aufgeben, also herausfahren. Und wenn "Aufgabe" als "Ausfall" im Sinne von nicht weiter fahren KÖNNEN interpretiert und verlangt wird und als Voraussetzung für Wiedergutmachung notwendig ist? Was dann???
Ich sag` es Euch: Dann wird Ausfall eben vorgetäuscht. Es drängen sich mehrere Möglichkeiten auf. Eine kenne ich schon, hat mir eine Segeldame bei der WM 2006 in Ravenna gezeigt, hat mir eine DSQ und 77 nicht streichbare Punkte eingebracht!!! Warum? Die Dame hat gelogen, dass sich die Masten bogen und Recht bekommen. Ich wurde disqualifiziert, obwohl ich meinen Kringel gedreht habe, weil es eine Regel gibt (müßte ich jetzt nachschauen), die besagt, dass ein Boot, welches ein anderes Boot so beschädigt, dass es nicht weiterfahren kann, zu disqualifizieren ist.
Ich sage Euch voraus: Mit 6.6 wird es auch nicht besser und klarer.
GER61hard
Wenn da "Aufgabe" steht, heißt das ja nicht zwangsläufig, dass man z. B. nach einer zeitweiligen Verhakung hätte nicht weiter fahren können. Der Wiedergutmachungsbeantrager (tolles Wort) muss halt nur aufgeben, also herausfahren. Und wenn "Aufgabe" als "Ausfall" im Sinne von nicht weiter fahren KÖNNEN interpretiert und verlangt wird und als Voraussetzung für Wiedergutmachung notwendig ist? Was dann???
Ich sag` es Euch: Dann wird Ausfall eben vorgetäuscht. Es drängen sich mehrere Möglichkeiten auf. Eine kenne ich schon, hat mir eine Segeldame bei der WM 2006 in Ravenna gezeigt, hat mir eine DSQ und 77 nicht streichbare Punkte eingebracht!!! Warum? Die Dame hat gelogen, dass sich die Masten bogen und Recht bekommen. Ich wurde disqualifiziert, obwohl ich meinen Kringel gedreht habe, weil es eine Regel gibt (müßte ich jetzt nachschauen), die besagt, dass ein Boot, welches ein anderes Boot so beschädigt, dass es nicht weiterfahren kann, zu disqualifizieren ist.
Ich sage Euch voraus: Mit 6.6 wird es auch nicht besser und klarer.
GER61hard
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