Fragen an die Experten !!!!!
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06 Nov. 2023 22:49 #18165
von ger15
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
ger15 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
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07 Nov. 2023 06:51 #18166
von GER177
GER177 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Ich habe jetzt keinen Experten persönlich gesprochen, möchte aber einen zitieren. Er heißt Bryan Willis und war mehr als 30 Jahre Mitglied des World Sailing Racing Rules Committee (RRC). Er hat das Buch "Die Wettfahrtregeln Segeln 2021 - 2024" geschrieben, bzw. kommentiert, herausgegeben vom Delius Klasing Verlag, aktuelle Ausgabe.
In dem Kapitel 19. "Antrag auf Wiedergutmachung und Berufung" heißt es:
Wiedergutmachung kann nur gewährt werden:
(b) Ihr Boot wurde materiell beschädigt oder Sie oder ein Mitglied ihrer Besatzung wurden verletzt.(.....). Sie können aber nur Wiedergutmachung erhalten, wenn ein Schaden entstanden ist. Hätten Sie sich z.B. mit diesem Boot nur verheddert, während einige andere Boote Sie überholten, können Sie keine Wiedergutmachung bekommen.
(c) Sie helfen jemandem in Not....
(d) Sie wurden erheblich beeinträchtigt von jemandem, der wegen groben Fehlverhaltens nach Regel 69 bestraft wurde oder weil er gegen das Gebot des fairen Segelns, Regel 2, verstoßen hat.
Wie gesagt, dass ist das Zitat von Bryan Willis und nicht meine persönlich Auslegung der Regel.
Kommt man zurück auf den Fall, dass ein Boot mit Wegerecht auf der Zielkreuz "abgeräumt" wird, so muss ein Ereignis der aufgezählten Punkte a, b, c oder d dazu geführt haben, dass ein Antrag auf Wiedergutmachung zum Erfolg führen kann. Das schreibt zumindest der Experte.
Wenn das abgeräumte Boot die Regatta fortführen kann, trifft nach meinem Verständnis von dem was der Experte schreibt, keiner der Punkte a, b, c oder d zu. Das Boot hatte keinen Schaden und konnte die Wettfahrt beenden. Der Schadenverursacher hat auch nicht gegen Regel 2 oder Regel 69 verstoßen. Es wurde auch niemanden in Not geholfen und es lag genauso wenig ein Verschulden des Wettfahrtkomitees vor.
Ob das jetzt fair ist für das betroffene Boot steht sicherlich auf einem ganz anderen Blatt.
Die Regel 62 "Wiedergutmachung" beschränkt den "Vorfall" nicht auf einen bestimmten Schlag. Da kommen dann aber die AFM ins Spiel. Da kann ich keinen Experten zitieren, aber im Wortlaut heißt es dort:
1.8 Wiedergutmachung
(a) Entscheidungen zur Wiedergutmachung sollen in Abstimmung mit RRS 64.2 getroffen werden.
(b) Die Position in einem Lauf darf nur angepasst werden wenn sich das Boot auf dem letzten Schenkel eines Laufes befindet wenn der Vorfall passiert.
(c) Ist es erforderlich, dass die durchschnittliche Platzierung eines Bootes berechnet wird, so wird der erste Lauf nicht berücksichtigt
(d) Außer es gilt 1.8 (b) für den ersten Durchgang, kann ein Antrag auf Wiedergutmachung nach E6.6 und (f) erst ab dem 2. Durchgang erfolgen.
Das verstehe ich nun so, dass die AFM eine Ergänzung zur Wettfahrtregel 62 darstellen, die die Wiedergutmachung beschränken auf den letzten Schenkel eines Laufes. Nicht jeder Vorfall auf dem letzten Schenkel führt demnach aber zu einer Wiedergutmachung, oder? Nach meinem Verständnis muss trotzdem ein Ereignis zu diesem Vorfall geführt haben, wie es in Regel 62 definiert und eingangs mit den Punkten a, b, c und d beschrieben wurde.
Ich finde die Diskussion eigentlich ganz gut und bin gespannt, wie es am Ende von den Experten gesehen wird. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit am Ende in der Mitte.
Beste Grüße
Rainer
In dem Kapitel 19. "Antrag auf Wiedergutmachung und Berufung" heißt es:
Wiedergutmachung kann nur gewährt werden:
- die Wertung eines Bootes oder die Platzierung in einer Regatta oder Regattaserie erheblich verschlechtert wurde,
- Sie nicht den geringsten Fehler gemacht haben...
- Ihre Wertung durch einen der nachfolgenden Gründe erheblich beeinflusst wurde:
(b) Ihr Boot wurde materiell beschädigt oder Sie oder ein Mitglied ihrer Besatzung wurden verletzt.(.....). Sie können aber nur Wiedergutmachung erhalten, wenn ein Schaden entstanden ist. Hätten Sie sich z.B. mit diesem Boot nur verheddert, während einige andere Boote Sie überholten, können Sie keine Wiedergutmachung bekommen.
(c) Sie helfen jemandem in Not....
(d) Sie wurden erheblich beeinträchtigt von jemandem, der wegen groben Fehlverhaltens nach Regel 69 bestraft wurde oder weil er gegen das Gebot des fairen Segelns, Regel 2, verstoßen hat.
Wie gesagt, dass ist das Zitat von Bryan Willis und nicht meine persönlich Auslegung der Regel.
Kommt man zurück auf den Fall, dass ein Boot mit Wegerecht auf der Zielkreuz "abgeräumt" wird, so muss ein Ereignis der aufgezählten Punkte a, b, c oder d dazu geführt haben, dass ein Antrag auf Wiedergutmachung zum Erfolg führen kann. Das schreibt zumindest der Experte.
Wenn das abgeräumte Boot die Regatta fortführen kann, trifft nach meinem Verständnis von dem was der Experte schreibt, keiner der Punkte a, b, c oder d zu. Das Boot hatte keinen Schaden und konnte die Wettfahrt beenden. Der Schadenverursacher hat auch nicht gegen Regel 2 oder Regel 69 verstoßen. Es wurde auch niemanden in Not geholfen und es lag genauso wenig ein Verschulden des Wettfahrtkomitees vor.
Ob das jetzt fair ist für das betroffene Boot steht sicherlich auf einem ganz anderen Blatt.
Die Regel 62 "Wiedergutmachung" beschränkt den "Vorfall" nicht auf einen bestimmten Schlag. Da kommen dann aber die AFM ins Spiel. Da kann ich keinen Experten zitieren, aber im Wortlaut heißt es dort:
1.8 Wiedergutmachung
(a) Entscheidungen zur Wiedergutmachung sollen in Abstimmung mit RRS 64.2 getroffen werden.
(b) Die Position in einem Lauf darf nur angepasst werden wenn sich das Boot auf dem letzten Schenkel eines Laufes befindet wenn der Vorfall passiert.
(c) Ist es erforderlich, dass die durchschnittliche Platzierung eines Bootes berechnet wird, so wird der erste Lauf nicht berücksichtigt
(d) Außer es gilt 1.8 (b) für den ersten Durchgang, kann ein Antrag auf Wiedergutmachung nach E6.6 und (f) erst ab dem 2. Durchgang erfolgen.
Das verstehe ich nun so, dass die AFM eine Ergänzung zur Wettfahrtregel 62 darstellen, die die Wiedergutmachung beschränken auf den letzten Schenkel eines Laufes. Nicht jeder Vorfall auf dem letzten Schenkel führt demnach aber zu einer Wiedergutmachung, oder? Nach meinem Verständnis muss trotzdem ein Ereignis zu diesem Vorfall geführt haben, wie es in Regel 62 definiert und eingangs mit den Punkten a, b, c und d beschrieben wurde.
Ich finde die Diskussion eigentlich ganz gut und bin gespannt, wie es am Ende von den Experten gesehen wird. Wahrscheinlich liegt die Wahrheit am Ende in der Mitte.
Beste Grüße
Rainer
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07 Nov. 2023 08:14 #18167
von aut25
aut25 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Ich habe mich zuletzt in Spanien mit einem IJ dazu unterhalten weil es mir nicht klar war, wann Wiedergutmachung zu geben ist, denn aufgrund der allgemeinen Regeln kann es ja kaum zu Wiedergutmachung kommen (wie schon von den Vorrednern geschrieben).
Wichtig ist hier Anhang E, das wurde, soweit ich es gesehen habe, noch nicht angesprochen:
E6.6 Redress Add to rule 62.1: (e) external radio interference acknowledged by the race committee, or (f) becoming disabled because of the action of a boat that was breaking a rule of Part 2 or of a vessel not racing that was required to keep clear.
62.(f) kann so interpretiert werden, dass "disabled" hauptsächlich mit einer Verhakung entsteht, die eine längere Zeit dauert (ab ca. 1 Minute).. Das dürfte der häufigste Fall sein, der bei uns eintritt. Wenn man sich gegebene Wiedergutmachungen ansieht, ist das auch der häufigste Grund dafür.
Auf welchem Teil der Bahn man sich befindet, ist eigentlich unerheblich. Zumindest finde ich dazu in den RRS nichts.
Grüße
Silvio, AUT 25
Wichtig ist hier Anhang E, das wurde, soweit ich es gesehen habe, noch nicht angesprochen:
E6.6 Redress Add to rule 62.1: (e) external radio interference acknowledged by the race committee, or (f) becoming disabled because of the action of a boat that was breaking a rule of Part 2 or of a vessel not racing that was required to keep clear.
62.(f) kann so interpretiert werden, dass "disabled" hauptsächlich mit einer Verhakung entsteht, die eine längere Zeit dauert (ab ca. 1 Minute).. Das dürfte der häufigste Fall sein, der bei uns eintritt. Wenn man sich gegebene Wiedergutmachungen ansieht, ist das auch der häufigste Grund dafür.
Auf welchem Teil der Bahn man sich befindet, ist eigentlich unerheblich. Zumindest finde ich dazu in den RRS nichts.
Grüße
Silvio, AUT 25
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07 Nov. 2023 12:16 #18168
von GER3
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Viele Grüße
Nigel
GER 3
GER3 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Moin,
hier meine Meinung / Erfahrung als nicht-Experte.
Der wesentliche Punkt in Yogis Ausgangsfrage ist nicht enthalten. Nämlich die Frage, ob der betroffene Segler die Wettahrt zu Ende segeln konnte oder sein Boot so verheddert bzw. gar beschädigt war, dass er nicht in Ziel kam. Nur in dem Fall gibt es überhaupt die Möglichkeit einer Wiedergutmachung.
Der Punkt, ob dieser Vorfall auf dem letzten Schenkel erfolgte ist für Regatten im HMS System relevant. Dort kann nämlich unter HMS die Jury je nach Platzierung eine
Wiedergutmachung beschliessen, die den Betroffenen nicht absteigen oder im Fall einer vorderen Platzierung auch aufsteigen lässt.
Ansonsten ist der Anspruch auf Wiedergutmachung nach Regel 62 unabhängig vom Fortschritt der Regatta.
hier meine Meinung / Erfahrung als nicht-Experte.
Der wesentliche Punkt in Yogis Ausgangsfrage ist nicht enthalten. Nämlich die Frage, ob der betroffene Segler die Wettahrt zu Ende segeln konnte oder sein Boot so verheddert bzw. gar beschädigt war, dass er nicht in Ziel kam. Nur in dem Fall gibt es überhaupt die Möglichkeit einer Wiedergutmachung.
Der Punkt, ob dieser Vorfall auf dem letzten Schenkel erfolgte ist für Regatten im HMS System relevant. Dort kann nämlich unter HMS die Jury je nach Platzierung eine
Wiedergutmachung beschliessen, die den Betroffenen nicht absteigen oder im Fall einer vorderen Platzierung auch aufsteigen lässt.
Ansonsten ist der Anspruch auf Wiedergutmachung nach Regel 62 unabhängig vom Fortschritt der Regatta.
www.boatsetc.eu - Passion for Performance
Viele Grüße
Nigel
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07 Nov. 2023 13:49 - 07 Nov. 2023 17:52 #18170
von ger15
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
ger15 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Moin Nigel, danke für deine Antwort,
der betreffende Segler konnte ins Ziel segeln,
ist nach dem Unfall, 4 geworden.
Wäre erster geworden .
Gruß Yogi
der betreffende Segler konnte ins Ziel segeln,
ist nach dem Unfall, 4 geworden.
Wäre erster geworden .
Gruß Yogi
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
Letzte Änderung: 07 Nov. 2023 17:52 von ger15.
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07 Nov. 2023 15:54 #18173
von ger15
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
ger15 antwortete auf Fragen an die Experten !!!!!
Hier die Antwort von Dr. Rüdiger Schuchardt
Frage eins:
Ein Boot auf Steuerbordbug unterwendet ein Boot an der Luvtonne der auf Backbordbug segelt, das Backbordboot protestiert gegen das Steuerbordboot, da er ausweichen musste.
Ist der Protest berechtigt ???
[RSh] Generell ja. Der Erfolg hängt von verschiedenen Randbedingungen ab:
Ich gehe davon aus, dass die Wende in der Zone war. Da die Boote erst auf unterschiedlichem Bug segeln gilt Regel 18 erst mal nicht. Also Wind von Stb. hat das Wegerecht.
Wenn das Boot mit Wind von Bb das Wegerechtsboot unterwendet und damit das Wegerecht bekommt, muss es dem anderen Boot anfangs Raum zum Freihalten geben. Da jetzt die beiden Boote auf gleichem Bug segeln, gilt Regel 18 wieder, die sagt, dass das Luvboot nicht höher als auf einem Am Wind Kurs geluvt werden darf!
Während der Wende muss sich das Wendende Boot freihalten.
Also je nach dem wann das Wegerechtsboot ausweichen musste kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, warum das andere Boot die Regeln verletzt haben kann. Auf jeden Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das wendende Boot eine Regel bricht!
Darf man im 4 Längen Kreis wenden ???
[RSh] ja natürlich, man muss halt die verschiedenen Regeln beachten
Frage zwei :
Ein Segler ist auf der Zielkreuz auf Backbordbug unterwegs zum Ziel, ein Segler mit Steuerbordschoten segelt ihn komplett über den Haufen, der Segler der auf eins war legt Protest auf Wiedergutmachung ein.
Ich als Wettfahrtleiter habe ihn denn auf den ersten Platz eintragen lassen, Ist das korrekt ???
[RSh] Formal kann der Wettfahrtleiter das nicht entscheiden, das ist ein Antrag auf Wiedergutmachung.
Wenn es klar ist, dass das Boot als erstes über die Linie gefahren wäre spricht nichts gegen die Entscheidung diesem Boot den ersten Platz zu geben. Eine Frage die geklärt werden müsste ist, ob es dann zwei erste Plätze gibt oder ob die andere Platzierungen entsprechend angepasst werden. Wenn es keinen Zweifel an der Platzierung gibt würde ich dafür plädieren die Plätze anzupassen. Bei Zweifeln zwei erste Plätze vergeben ...
Auf der Zielliste wird das dann als RDG geführt (Wiedergutmachung gewährt).
Gruß Yogi
Frage eins:
Ein Boot auf Steuerbordbug unterwendet ein Boot an der Luvtonne der auf Backbordbug segelt, das Backbordboot protestiert gegen das Steuerbordboot, da er ausweichen musste.
Ist der Protest berechtigt ???
[RSh] Generell ja. Der Erfolg hängt von verschiedenen Randbedingungen ab:
Ich gehe davon aus, dass die Wende in der Zone war. Da die Boote erst auf unterschiedlichem Bug segeln gilt Regel 18 erst mal nicht. Also Wind von Stb. hat das Wegerecht.
Wenn das Boot mit Wind von Bb das Wegerechtsboot unterwendet und damit das Wegerecht bekommt, muss es dem anderen Boot anfangs Raum zum Freihalten geben. Da jetzt die beiden Boote auf gleichem Bug segeln, gilt Regel 18 wieder, die sagt, dass das Luvboot nicht höher als auf einem Am Wind Kurs geluvt werden darf!
Während der Wende muss sich das Wendende Boot freihalten.
Also je nach dem wann das Wegerechtsboot ausweichen musste kommen verschiedene Möglichkeiten in Frage, warum das andere Boot die Regeln verletzt haben kann. Auf jeden Fall ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass das wendende Boot eine Regel bricht!
Darf man im 4 Längen Kreis wenden ???
[RSh] ja natürlich, man muss halt die verschiedenen Regeln beachten
Frage zwei :
Ein Segler ist auf der Zielkreuz auf Backbordbug unterwegs zum Ziel, ein Segler mit Steuerbordschoten segelt ihn komplett über den Haufen, der Segler der auf eins war legt Protest auf Wiedergutmachung ein.
Ich als Wettfahrtleiter habe ihn denn auf den ersten Platz eintragen lassen, Ist das korrekt ???
[RSh] Formal kann der Wettfahrtleiter das nicht entscheiden, das ist ein Antrag auf Wiedergutmachung.
Wenn es klar ist, dass das Boot als erstes über die Linie gefahren wäre spricht nichts gegen die Entscheidung diesem Boot den ersten Platz zu geben. Eine Frage die geklärt werden müsste ist, ob es dann zwei erste Plätze gibt oder ob die andere Platzierungen entsprechend angepasst werden. Wenn es keinen Zweifel an der Platzierung gibt würde ich dafür plädieren die Plätze anzupassen. Bei Zweifeln zwei erste Plätze vergeben ...
Auf der Zielliste wird das dann als RDG geführt (Wiedergutmachung gewährt).
Gruß Yogi
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
Folgende Benutzer bedankten sich: GER52, ger14, GER1, ger55, GER111, GER177, GER46, GER470
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