Fragen an die Experten !!!!!
- ger15
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Gibt es auf der Zielkreuz noch eine Wiedergutmachung????????
z:B. Ein Teinehmer auf Platz 1 wurde von einem Vorwindwindsegler über den Haufen gesegelt.
Darf man im vier Längen Kreis an der Luvtonne einen Teilnehmer unterwenden ??????
z.B. an der Luvtonne hat ein Teilnehmer den Segler auf Backbordbug unterwendet, und das Luvboot hat denn gegen Ihn protestiert.
Freue mich auf Antworten.
Danke für eure Mühe.
Gruß Yogi
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
Wenn man schlau ist, kann man sich doof stellen, umgekehrt wird’s schwierig.
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- Ger35
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6.1. Ein Boot, das Wiedergutmachung erhält, sollte mit einer Platzierung gewertet werden, wenn es mit einer hohen Wahrscheinlichkeit in dieser Position ins Ziel gekommen wäre. Dieser Fall tritt am häufigsten auf, wenn der Vorfall sich spät in einer Wettfahrt oder nach dem Zieldurchgang ereignet hat. In anderen Fällen könnte eine Durchschnittswertung angemessen sein.
es ist alles gesagt worden - nur noch nicht von allen
(Karl Valentin)
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- ger15
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Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
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- ger30
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kommt auf die Situation an.
Hier ein Link für Luvbojensituationen von Ulli Finckh.
game.finckh.net/situat/tit_ger/luvb04.htm
LG Tino (Valentin)
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Nähern sich zwei Boote mit Wind von entgegengesetzter Seite einer Bahnmarke und eines von ihnen eine Wende innerhalb des Zweilängenbereichs vollendet, während das andere Boot die Wendemarke anliegen kann, gilt Regel 18.2 nicht
Das Boot das gewendet hat
a) darf nicht das andere Boot veranlassen, höher als am Wind zu segeln, um ihm auszuweichen oder das andere Boot am Passieren der Bahnmarke hindern.
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(a) eine unsachgemäße Handlung oder Unterlassung des Wettfahrtkomitees...
(b) eine Verletzung oder physischen Schaden durch die Handlung eines Bootes, das gegen eine Regel von Teil 2 verstoßen und eine entsprechende Strafe angenommen hat oder bestraft wurde, oder eines nicht in einer Wettfahrt befindlichen Fahrzeugs, das verpflichtet war, sich freizuhalten oder von dem festgestellt worden ist, dass es gegen die KVR oder amtlichen Wegerechtsvorschriften verstoßen hat;
(c) Hilfeleistung...
(d) die Handlung eines anderen Bootes oder eines seiner Besatzungsmitglieder oder einer unterstützenden Person dieses Bootes, die zu einer Strafe nach Regel 2 oder einer Strafe oder Verwarnung nach Regel 69 geführt hat.
In dem beschriebenen Fall kommen m.E. nur (b) oder (d) in Frage. Wenn derjenige, der "über den Haufen gesegelt wurde", keinen physischen Schaden davongetragen hat und die Wettfahrt fortsetzen konnte, greift (b) nicht. Und (d) würde nur greifen, wenn der Verursacher nach Regel 2 oder 69 bestraft würde. Das trifft im vorliegenden Fall ebenfalls nicht zu. Zumindest in dem Fall, den wir heute diskutiert haben.
Insofern bin ich der Meinung, dass kein Antrag auf Wiedergutmachung gewährt werden darf. Aber wie gesagt, ich bin auch kein Experte, ich würde nur den Wortlaut der Regel so interpretieren.
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"Elvstrom hat uns gelehrt, dass man nichts gewonnen hat, wenn man beim Gewinnen des Rennens den Respekt seiner Konkurrenten verloren hat."
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- ger15
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Wie war denn der Fall vor Ort?
steht doch im ersten tread
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
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Gruß
Volkmar
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- Wo ich fahre ist nie vorne
Daher ist das Posting schon mal hier in dem Forum nicht an der richtigen Adresse.
Experten die diese Fragen beantworten können, sind Segler mit Schiedsrichterlizenz und Erfahrung beim Umpiring (Schiedsrichtern hört sich doof an).
Wenn wir die "Wiedergutmachung" nehmen, sagt Rainer seiner Meinung nach gibt es keine Wiedergutmachung, Volkmar wäre für eine Wiedergutmacheung, unterstelle ich.
Dieter Krings hat die Regel beschrieben. Was folgt daraus , wir sind nicht schlauer als vorher, aber bei der nächsten Regatta gibt es einen ähnlichen Fall und es wird von irgendeinem Segler behauptet, das im Forum stand, es gibt keine Wiedergutmachung oder eben doch der umgekehrte Fall. Im schlimmsten Fall wird sogar noch was hinzugedichtet.
Das bringst uns nicht weiter und ich sage das, weil ich es in den letzten Jahren oft genug erlebt habe.
Was meinner Meinung nach Zielführender ist, ist eine Anfrage an den DSV, bzw. einem lizensierten Schiedsrichter wie Ulli Finckh oder ähnliche Funktionäre, die dann verbindlich Auskunft geben können. Das kann dann hier auch verbindlich gepostet werden.
Voraussetzung ist natürlich eine klare Fragestellung, die Frage "darf ich im 4 Längenkreis unterwenden" kann pauschal mit "Ja" beantwortet werden.
Wenn allerdings der Unterwendete behindert wird oder gezwungen ist seinen Kurs zu ändern ist die Antwort wieder eine andere.
Ich sage das Deswegen, weil vor nicht allzulanger Zeit das Gerücht aufgekommen ist, das es generell verboten ist im 4 Längenkreis zu Unterwenden, was falsch ist.
Gruß Dieter

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- ger15
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Bei uns am Baldeneysee haben wir zwei Profischiedsrichter, Stefan Gießen, und Rüdiger
Schuchardt, die sollen mir das erklären, und mir
die Sachen per E Mail zu senden.
Ich informiere euch denn.
Gruß Yogi
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- ger131
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ich habe mich vielleicht missverständlich ausgedrückt. Ich bin wie Rainer der Auffasung, dass es keine Wiedergutmachung gibt.
Gruß
Volkmar
GER 131
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- ger15
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Hoffe das ich diese Woche noch Antworten von den zwei Profis bekomme.
Gruß Yogi
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- ger15
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- RC Segeljunky
Punkt 6 : Betrifft Wiedergutmachung
www.dsv.org/app/uploads/Richtlinien_Prot...itee_2019-02_PDF.pdf
Gruß Yogi
Vegetarier kommt ursprünglich aus dem indianischen Sprachgebrauch, und bedeutet "zu blöd zum jagen oder fischen.
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- ger131
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Habe schon Rüdiger Schuchardt erreicht, es gibt Wiedergutmachung, muss aber die Jury entscheiden.
Hoffe das ich diese Woche noch Antworten von den zwei Profis bekomme.
Gruß Yogi
Begründung? So hilft das nicht. Bisher habe ich es so verstanden, dass es nur Wiedergutmachung auf dem letzten Schenkel gibt, wenn das Rennen aufgrund eines Schadens nicht beendet werden konnte.
Gruß
Volkmar
GER 131
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